30.04.2026
Was sind Staatskirchenvertäge?

Staatsleistungen sind vertraglich zugesicherter Ausgleich für den Verlust von Erträgen und sichern einen Teil der kirchlichen Arbeit

Was sind Staatsleistungen

Staatsleistungen sind regelmäßige Zahlungen der Bundesländer an die evangelische und die katholische Kirche. Sie beruhen auf einer rechtlichen Verpflichtung des Staates: Es handelt sich um Ausgleichszahlungen für historisch erfolgte Enteignungen von Kirchenvermögen. Der heutige Staat ist Rechtsnachfolger der früheren Fürstentümer, die sich dieses Vermögen angeeignet haben. Deshalb sind die Staatsleistungen verfassungsrechtlich verankert.

Historische Entwicklung

Die Wurzeln reichen bis in die Reformationszeit ab 1517 zurück. Viele Landesherren führten in ihren Territorien die evangelische Lehre ein und übernahmen zugleich die Leitung der Kirche. Damit erhielten sie Zugriff auf umfangreiche kirchliche Besitztümer wie Ländereien, Wälder und Gebäude.

Zwar waren diese Güter ursprünglich für kirchliche Zwecke bestimmt, doch wurden sie zunehmend für staatliche Aufgaben genutzt – etwa zur Finanzierung von Hofhaltung oder Bauprojekten. Über die Jahre vermischten sich kirchliche und staatliche Strukturen immer stärker. Besonders Klöster und Stifte gingen vielfach in staatlichen Besitz über. Es kam so zu einer schleichenden, teils auch offenen Enteignung kirchlichen Eigentums.

Im 19. Jahrhundert wurden diese Entwicklungen rechtlich festgeschrieben. Der Reichsdeputationshauptschluss von 1803 regelte die Enteignungen und legte zugleich fest, dass die Kirchen dafür dauerhaft entschädigt werden sollten. Diese Entschädigungen sind die heutigen Staatsleistungen.

Bedeutung heute

Die Staatsleistungen gleichen vor allem entgangene Erträge aus, wie etwa aus verpachteten Ländereien. Ein vollständiger Ausgleich für den Verlust des Eigentums selbst ist jedoch nie erfolgt. Die Bundesländer können diese Leistungen ablösen.

Die Höhe der Staatsleistungen wird in Staatskirchenverträgen zwischen Ländern und Kirchen festgelegt. Bezogen auf die gesamte evangelische Kirche in Deutschland (EKD) machen sie nur einen kleinen Teil der Einnahmen aus (rund 2,2 Prozent). In einzelnen Landeskirchen – auch in Regionen der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) – liegt ihr Anteil jedoch deutlich höher: von 10 bis über 20 Prozent. In unserer Region sind es ca. 20 Prozent.

Ein ersatzloser Wegfall dieser Mittel hätte spürbare Folgen: Kirchliche Angebote, insbesondere im ländlichen Raum, müssten eingeschränkt werden. Dazu gehören soziale, kulturelle und seelsorgerliche Dienste, die weit über die Kirche hinaus in die Gesellschaft wirken. Diese Leistungen tragen auch zur Entlastung staatlicher Haushalte bei.